Politik der
Verantwortung
Abstimmungsempfehlungen der Umweltfreisinnigen
zu den Abstimmungsvorlagen der Stadt St.Gallen für den 28. November 2010
Die Umweltfreisinnigen St.Gallen haben an ihrer Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2010 die städtischen Abstimmungsvorlagen vom 28. November diskutiert. Die Mitglieder befürworteten einstimmig die Vorlage über die Projektierung und den Bau eines Geothermie-Heizkraftwerks und den Ausbau des städtischen Fernwärmenetzes. Mit grosser Mehrheit beschloss die Versammlung, den Stimmbürgern der Stadt St.Gallen ein JA zum Gegenvorschlag des Stadtrats zur Initiative „Stadt ohne Atomstrom“ zu empfehlen.
Einstimmiges JA zur Geothermie-Vorlage
Ein grosser Diskussionsbedarf zur Geothermie-Vorlage bestand bei den Umweltfreisinnigen nicht. Die Anwesenden waren sich schnell einig, dass eine Ablösung von nicht erneuerbaren Energien – d.h. von fossilen und atomaren Energieträgern – nicht möglich ist, ohne Risiken einzugehen. Mit einem JA zu dieser Vorlage könnten die Stimmbürger der Stadt St.Gallen nicht nur einer neuen, innovativen Lösung zum Durchbruch verhelfen, sondern es wird damit auf jeden Fall ein wichtiger Beitrag geleistet an die Forschung und Entwicklung des Energieträgers Erdwärme.
NEIN zur Initiative „Stadt ohne Atomstrom“, klares JA zum Gegenvorschlag
Hitziger geführt wurde die Diskussion zum Thema Atomstrom. Befürworter wie Gegner der Initiative „Stadt ohne Atomstrom“ engagierten sich für ihren Standpunkt. In der Folge sprachen sich die Mitglieder klar für die Ablehnung der Initiative aus.
Der Gegenvorschlag des Stadtrats, der die Stadt nebst dem Ziel des Ausstiegs aus dem Atomstrom bis spätestens zum Jahr 2050 unter Wahrung der Versorgungssicherheit auch zu Energieeffizienz verpflichtet, fand die Zustimmung einer grossen Mehrheit. Damit bringen die Umweltfreisinnigen zum Ausdruck, dass sie langfristig den Ausstieg aus der Atomenergie anstreben, dass dabei aber weder die Versorgungssicherheit aufs Spiel gesetzt werden noch das Problem auf andere Regionen verschoben werden darf.